Reisen während der COVID19-Pandemie



So eine kleines Ding wie das COVID19-Virus hat nun seit über einem Jahr die ganze Welt in seinem Griff. Inzwischen gibt es aber endlich Licht am Ende des Tunnels. Tag für Tag steigt die Impfquote und durch gute Hygienekonzepte ist das Reisen in immer mehr Länder wieder möglich. 


Foto von Alexandr Podvalny von Pexels

Gute und überraschende Nachrichten für den Urlaub:

Das RKI hat überraschend festgelegt, dass ab Donnerstag, 3. März 2022, 0 Uhr, alle Länder von der Liste der Hochrisikogebiete sowie der Virusvariantengebiete zu streichen.

Die damit einhergehende Reisewarnung des Auswärtigen Amts entfällt somit auch. Für Rückkehrer aus bisherigen Risikogebieten gilt künftig 3G - geimpft, genesen oder getestet. Eine Quarantänepflicht für Ungeimpfte besteht somit auch nicht mehr!

 

Natürlich kann es jederzeit wieder zu einer Hochstufung einzelner Länder kommen, sodass für diese die Maßnahmen wieder gelten. Hier wird abzuwarten bleiben, wie die gesetzlichen Regelungen nach dem 20. März 2022 aussehen werden.


COVID19 in der Länderübersicht


Bei Rückreise aus dem Ausland - egal ob Risikogebiet oder nicht - ist es seit 1. August 2021 Pflicht einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bzw. ein aktuelles, negatives Testergebnis bei Einreise mit sich zu führen. Diese Regelung gilt für alle Transportmittel (Flug, Bahn, Auto etc.) und wird auch kontrolliert. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

 

Neu geregelt wurde auch die Gebietsklassifizierung. Nun gibt es nur noch "Hochrisikogebiete" und "Virusvariantengebiete". Eine  elektronische Einreiseanmeldung über das Portal www.einreiseanmeldung.de ist bei beiden Pflicht. 
Wenn Sie aus einem "Hochrisikogebiet" oder einem "Virusvariantengebiet" kommen, ist eine Quarantäne zwingend erforderlich - bei "Virusvariantengebieten" auch für Geimpfte und Genesene! Dies sollten Sie unbedingt bei einer Reiseplanung berücksichtigen.

 

Ob Sie zur Einreise einen aktuellen Corona-Test benötigen und sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben müssen hängt von Ihrem Impfstatus und dem Gebiet, welches Sie bereist haben. Alle Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit:  

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html 


Aktuelle Rückreise-Regeln kompakt


Auf dieser Seite möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren, wohlwissend dass sich die Lage jederzeit ändern kann.  Diese Informationen verstehen sich deshalb nur als allgemeiner Hinweis und ersetzen keine ausführliche Beratung und tagesaktuelle Recherche der Situation für das gewünschte Urlaubsland. 

Adresse

SIGHTLIVING e.K.

Uhlandstr. 1

61250 Usingen

 

Telefon: +49 6081 9127990

Telefon: +49 6196 2048223

 

E-Mail: reise@sightliving.de

 


SIGHTLIVING: Im onlinestreet Branchenbuch für Liederbach am Taunus

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie wann und wo es Ihnen am besten passt.
Hauptzeiten: Mo-Fr 9.30 - 18.00 Uhr, Sa 10 - 14 Uhr - und nach Vereinbarung
Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder

ganz bequem online

 

Persönliche Beratung in neuen

Servicepunkt Liederbach am Taunus

- nur mit Terminvereinbarung -


Inspiration gesucht? Melden Sie sich gleich bei unserem Newsletter an und erhalten Sie ca. alle 14 Tage neue Urlaubsideen kostenfrei und unverbindlich in Ihr Postfach:


Mitgliedschaften