Wann besteht ein Anspruch?

Unser Partner Passengers Friend hat diese kompakte Übersicht der einforderbaren Entschädigungen mit den entsprechenden Voraussetzungen zusammengestellt:

Flugverspätung,
verpasster Anschlussflug

Bedingung:

Ankunftsverspätung größer als 3 Stunden und Start in der EU oder Landung in der EU und Hauptsitz der ausführenden Airline in der EU Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.) vorliegen

Anspruchshöhe:

Je nach Flugdistanz 250 - 600 €; ggf. Zusatzkosten (Ersatzbeförderung, Hotel, Verpflegung)

Frist:

Nach 3 Jahren verjährt ein Anspruch

Unterlagen:

Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges/der Reise, ggf. Belege Ersatzbeförderung, Belege Zusatzkosten



Flugannullierung,

Flugverlegung

(durch Airline oder Reiseveranstalter)

Bedingung:

Annullierung/Verlegung durch Airline/Reiseveranstalter zwischen 7 und 14 Tagen vor Flugdatum bei einer Änderung von mehr als 2 Stunden vor oder 4 Stunden nach Reiseplan. Annullierung/Verlegung weniger als 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Änderung von mehr als 1 Stunde vor oder 2 Stunden nach Reiseplan Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.) vorliegen und bei einer Änderung früher als 14 Tage vor Flugdatum

Anspruchshöhe:

Je nach Flugdistanz 250 - 600 €; ggf. Zusatzkosten (Ersatzbeförderung, Hotel, Verpflegung) Frist: Nach 3 Jahren verjährt ein Anspruch

Frist:

Nach 3 Jahren verjährt ein Anspruch

Unterlagen:

Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges/der Reise, Belege Ersatzbeförderung, ggf. Belege Zusatzkosten



 

Gepäck

Bedingung:

Kompletter oder temporärer Verlust des Gepäcks, Schaden am Gepäck Anspruchshöhe: Bei Komplettverlust bis zu 1.131SZR (~1.350 €), bei temporärem Verlust werden benötigte Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente ersetzt, beschädigte Gepäckstücke werden anteilig am Neuwert erstattet

 

Frist:

Eventuelle Schäden oder Diebstähle müssen 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden, weitere Ansprüche können bis zu 21 Tage nach Wiedererhalt des Gepäckstücks angemeldet werden.

Wir können das Einhalten dieser Frist nicht garantieren, bitte wenden Sie sich daher vorab an die Airline.

Unterlagen:

Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges/der Reise, Mangelanzeige, Rechnungen und Belege, bei Komplettverlust oder Beschädigung Inhaltsliste des Gepäcks (mit Wertangaben)



 

Pauschalreiserecht

Ein Reisemangel im Rahmen einer Pauschalreise ermöglicht eine Erstattung von bis zu 100 % des Reisepreises, ist jedoch stark von der Dauer und Schwere des Mangels abhängig. Der Reisende muss unbedingt vor Ort eine Mangelanzeige abgeben und diese vom Reiseveranstalter unterschreiben lassen. Die Frist zum Einreichen von Ansprüchen beträgt 2 Jahre. Da Reiserechtsfälle im Pauschalreiserecht häufig sehr komplex sind, empfehlen wir immer die vorherige Kontaktaufnahme zur Klärung eines Falles.



Adresse

SIGHTLIVING e.K.

Uhlandstr. 1

61250 Usingen

 

Telefon: +49 6081 9127990

Telefon: +49 6196 2048223

 

E-Mail: reise@sightliving.de

 


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